Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung

1. Gel­tung

Die nach­ste­hen­den Be­stim­mun­gen sind für den Ge­schäfts­ver­kehr zwi­schen Ver­käu­fer und Käu­fer unter Aus­schluss etwa ent­ge­gen ste­hen­der Ein­kaufs­be­din­gun­gen ver­bind­lich.

2. An­ge­bo­te, An­sichts­be­stel­lun­gen

Bis zur An­nah­me durch den Emp­fän­ger sind An­ge­bo­te un­ver­bind­lich. Fest­be­stel­lun­gen haben in der Ab­wick­lung Vor­rang vor An­sichts­be­stel­lun­gen.

3. Lie­fer­ter­mi­ne

Lie­fer­ter­mi­ne be­dür­fen, um ver­bind­lich zu sein, der aus­drück­li­chen ver­trag­li­chen Fest­le­gung.

4. Ver­sand, Un­ter­su­chungs­pflicht

Die Ver­sen­dung ge­kauf­ter Sa­chen auf Wunsch eines Käu­fers ge­schieht auf des­sen Kos­ten und Ge­fahr. Die Kos­ten einer Trans­port­ver­si­che­rung trägt der Käu­fer.

Nach An­lie­fe­rung hat der Käu­fer, der selbst Un­ter­neh­mer ist, die Sa­chen un­ver­züg­lich auf Trans­port­schä­den zu un­ter­su­chen und diese dem Trans­port­un­ter­neh­men an­zu­zei­gen; spä­te­re Re­kla­ma­tio­nen wegen nicht ver­deck­ter Schä­den sind aus­ge­schlos­sen.

Außer in Fäl­len be­rech­tig­ter Män­gel­rü­ge er­fol­gen Rück­sen­dun­gen auf Kos­ten und Ge­fahr des Käu­fers.

5. Män­gel­haf­tung

Für die Be­schaf­fen­heit der Sa­chen über­nimmt der Ver­käu­fer keine Ga­ran­tie im kauf­recht­li­chen Sinne; eine sol­che liegt ins­be­son­de­re nicht in den Ka­ta­log­be­schrei­bun­gen, die nach bes­tem Wis­sen­und Ge­wis­sen vor­ge­nom­men wor­den sind. Für Sach­män­gel zu denen auch die feh­len­de Echt­heit eines Kunst­werks ge­hört ist die Haf­tung des Ver­käu­fers auf Scha­dens­er­satz ge­gen­über einem Käu­fer, der nicht Ver­brau­cher ist, aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dem Ver­käu­fer fiele gro­bes Ver­schul­den zur Last. Die üb­ri­gen An­sprü­che des Küu­fers wegen Sach­män­geln ver­jäh­ren bei ge­brauch­ten Sa­chen in 1 Jahr.

Han­delt der Ver­käu­fer als Kom­mis­sio­när im ei­ge­nen Namen für frem­de Rech­nung, so ist seine Haf­tung für Sach- und Rechts­mün­gel ge­gen­über einem Käu­fer, der nicht Ver­brau­cher ist, aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dem Ver­käu­fer fiele gro­bes Ver­schul­den zur Last; die ge­ge­be­nen­falls

gegen sei­nen Auf­trag­ge­ber (Kom­mit­ten­ten) be­ste­hen­den An­sprü­che wird der Ver­käu­fer an den Käu­fer ab­tre­ten.

6. Kauf­preis

Der Kauf­preis ist fäl­lig bei Über­ga­be der Sa­chen. Bei Bar­zah­lun­gen ab 15.000 Euro ist der Ver­käu­fer ge­hal­ten, Namen und An­schrift des Käu­fers an­hand von Aus­weis­pa­pie­ren fest­zu­hal­ten.

7. Zah­lungs­ver­zug

Der Käu­fer kommt auch ohne Mah­nung in Zah­lungs­ver­zug, wenn er den Kauf­preis nicht spä­tes­tens 7 Tage (Wo­chen) nach Lie­fe­rung der Sache ent­rich­tet. Wäh­rend des Ver­zu­ges ver­zinst sich die Kauf­preis­for­de­rung mit 8 % p.a. über dem Ba­sis­zins­satz der EZB. Der Ver­käu­fer kann einen wei­ter ge­hen­den Scha­den gel­tend ma­chen. Bei Zah­lungs­ver­zug kann der Ver­käu­fer vom Ver­trag zu­rück­tre­ten, wenn er dem Käu­fer er­folg­los eine an­ge­mes­se­ne Nach­frist zur Zah­lung ge­setzt hat.

8. Ei­gen­tums­vor­be­halt

Das Ei­gen­tum an den ge­kauf­ten Sa­chen geht erst mit voll­stän­di­ger Zah­lung des Kauf­prei­ses auf den Käu­fer über.

9. Auf­rech­nung

Der Käu­fer kann ge­gen­über dem Ver­käu­fer nur mit einer un­be­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­rung auf­rech­nen.

10. Er­fül­lungs­ort, Ge­richts­stand

Er­fül­lungs­ort und Ge­richts­stand im kauf­män­ni­schen Ver­kehr ist Fulda. Das glei­che gilt, wenn der Käu­fer kei­nen all­ge­mei­nen Ge­richts­stand im In­land hat.

11. An­wend­ba­res Recht

Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht. Das UN-Ab­kom­men über Ver­trä­ge des in­ter­na­tio­na­len Wa­ren­kaufs CISG fin­det keine An­wen­dung.

12. Schluß­be­stim­mung

Soll­te eine der vor­ste­hen­den Be­stim­mun­gen ganz oder teil­wei­se un­wirk­sam sein, so wird die Gül­tig­keit der üb­ri­gen da­durch nicht be­rühr